Am 10. Januar 1353 wurde auf dem Reichstag in Nürnberg von Kaiser Karl IV. der erste Teil der Aurea Bulla – Die Goldene Bulle erlassen. Sie gilt sozusagen als eine Art „Grundgesetz“ des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation. (Die Goldene Bulle vom 10. Januar und 25. Dezember 1356 – lateinisch und frühneuhochdeutsch). Das Besondere ist, dass die Aurea Bulla formal bis zum Ende des Heiligen Römischen Reiches 1806, also 450 Jahre in Kraft war.
Bis zum Erlassen der der Goldenen Bulle war den sieben Kurfürsten lediglich die Prägung von Pfennigen gestattet. Dies sollte sich nun ändern. Das Kapitel „De monetis auri et argenti“ setzte fest dass der König von Böhmen von nun an sowohl Gold und Silbermünzen in jedem Ort und Teil seines Reiches und aller ihm Untertanen Länder, schlagen und schlagen lassen kann.
Weiter heißt es dort: „Und wir wollen kraft unseres kaiserlichen Gesetzes, daß diese Verfügung und Gnade sich in jeder Art und Weise auch auf alle geistlichen und weltlichen Kurfürsten erstrecken soll sowie auf ihre Nachfolger und rechtmäßigen Erben.“ (https://goldene-bulle.bbaw.de/text.html)
Doppelseite der Goldenen Bulle mit Kap. 10 „Von der Munz“
Bildquelle: Heidelberg, Universitätsbibliothek Heidelberg, Cod. Sal. IX,45 — Seite 13v / 14r. Goldene Bulle Karls IV.; Säulen des Reichs; Mainzer Landfrieden Friedrichs II. (Konstanz / Petershausen, 15. Jh.). Digitale Fassung: Universitätsbibliothek Heidelberg. DOI Page / Citation link: https://doi.org/10.11588/diglit.6254#0029.

Auf dieser Grundlage erhielten rheinische Kurfürsten die Goldmünzprivilegien: Trier (1346), Köln (1346) und Mainz (1354), was direkt zur Etablierung des rheinischen Gulden als Leitwährung im 14. und 15. Jahrhundert führte.
Der Goldgulden von Pfalz und Mainz von 1367 ist ein Beispiel hierfür. Einer Gemeinschaftsprägung von Pfalzgraf Ruprecht I. mit dem Mainzer Erzbischof Gerlach von Nassau, wohl im Zusammenhang mit dem Bündnisvertrag von Brensbach vom 23. April 1367, die bildgleich in der pfalzgräflichen Münzstätte Bacharach (Münzzeichen B) und der mainzischen Münzstätte Bingen (Münzzeichen P) geprägt wurde.

Bildquelle: Münzkabinett, Staatliche Museen zu Berlin, Pfalz und Mainz: Ruprecht I., museum-digital, zuletzt aktualisiert 12.12.2025, Zugriff 12.02.2026, https://smb.museum-digital.de/object/149985.
„Vorderseite: Stehender Pfalzgraf Ruprecht in Rüstung mit erhobenem Schwert. Links Schild Pfalz, rechts Bayern.
Rückseite: Stehender Erzbischof Gerlach mit Krummstab und Buch. Im l. F. B (Bacharach). Links Schild Mainz, rechts Nassau.“
Wie wurden die Münzen geprägt?
Bis zum 16. Jahrhundert wurden Münzen geschlagen der sogenannten Hammerprägung. Hierzu wurde der Rohling zwischen einen Unter- und Oberstempel aus Eisen/Stahl gelegt. Ein fester Schlag mit dem Hammer erzeugte die fertige Münze. Dies ist auch der Grund, warum mittelalterliche Münzen oft unrund und dünn sind. Die Variation im Prägebild und der Rand der Münzen, entstanden da die Rohlinge ebenfalls von Hand aus zugeschnittenen wurden.
„Im Mittelalter ähnelte die Münzstätte keineswegs einer modernen Fabrik, wie wir sie heute kennen. Sie sah eher aus wie eine Schmiedewerkstatt, und alle Münzen wurden vollständig von Hand geprägt.“
Bildquelle: Maximilian I. — Jahrbuch der Kunsthistorischen Sammlungen des Allerhöchsten Kaiserhauses. Der Weißkunig, Wien 1888, S. 85. Universitätsbibliothek Heidelberg, Digitale Sammlungen, DOI: https://doi.org/10.11588/diglit.5732#0115. Lizenz: In Copyright.

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Dietrich von Harxburg